Implantate

Implantate

Implantate sind mittlerweile „in fast aller Munde“, aber was sind Implantate genau und wann können sie zum Einsatz kommen?

Fehlt ein Zahn oder mehrere Zähne sind Implantate eine elegante Methode diese zu ersetzen. Dabei können einzelne Zähne ersetzt werden, ohne die Nachbarzähne beschleifen zu müssen. Aber auch wenn zu wenig Zähne für festen Zahnersatz vorhanden sind, kann mithilfe von Implantaten festsitzender oder herausnehmbar-festsitzender Zahnersatz angefertigt werden.

Implantate bestehen aus Reintitan, Titanlegierungen oder Keramik. Titanmaterialien sind sehr biokompatibel und werden unter anderem auch in der Orthopädie erfolgreich eingesetzt.

Implantate werden nach sorgfältiger Lageplanung mittels (3D)-Röntgen in den Knochen eingebracht und heilen dann drei bis sechs Monate ein. Nach dieser Einheilphase kann das Implantat mit einem Aufbau (zum Beispiel einer Krone oder als Teil von größerem Zahnersatz) versorgt werden.

Es gibt auch Sofortimplantate, welche sofort nach Insertion belastet werden, jedoch sind die Einheilungschancen besser wenn Implantaten eine gewisse Zeit zum Einheilen gegeben wird. Ziel ist immer die Osseointegration – das Implantat soll also fest im Knochen verwachsen.

Implantate können bei guter Pflege ein Leben lang halten – jedoch reduzieren bestimmte Erkrankungen die Erfolgsrate. Dazu gehören unter anderem eine schlecht eingestellte Zuckerkrankheit (Diabetes) oder eine unbehandelte Parodontitis (diese schreitet beim Implantat sogar schneller voran). Auch Rauchen erhöht das Risiko eines Implantatverlustes.

Zusammengefasst sind Implantate eine zahnschonende, langwährende und sichere Möglichkeit, „Zähne im Mund zu erschaffen“ und dem Patienten ein Maximum an Ästhetik, Sicherheit und Funktionalität nach Zahnverlust zurückzugeben.

Was sind die Kosten?

Die gesetzliche Krankenversicherung gibt einen Teil zur Krone auf dem Implantat dazu. Das Einbringen des Implantats in den Knochen wird nicht bezuschusst.

Anders ist die Lage bei Zusatzversicherten und Privatpatienten - hier können je nach Tarif Kostenübernahmen geltend gemacht werden.