Kronen und Brücken aus Keramik

Kronen aus Keramik

Wenn Zähne große Substanzdefekte oder eine Wurzelkanalbehandlung haben, sodass sie mit einer Füllung nicht mehr zuverlässig zu reparieren sind, ist es sinnvoll und nötig eine Krone oder eine Teilkrone herzustellen.

Eine Krone schützt einen stark beschädigten Zahn davor, beim Kauen zu zerbrechen. Dies passiert leider bei stark beschädigten Zähnen leicht, da unsere Zähnen tagtäglich enormen Kaudruck aushalten müssen. Der Mensch kann eine Kaukraft von rund 50 Kilogramm pro Zentimeter entwickeln.

Der erste Schritt bei der Anfertigung einer Krone ist, den Zahn mithilfe moderner Aufbaumaterialien aufzubauen und rundherum zu beschleifen. Dies geschieht unter lokaler Betäubung schmerzlos. Danach wird von dem beschliffenen Zahn eine Abformung genommen und am Ende wird der Zahn provisorisch zahnfarben versorgt.

Nach einer Anfertigungszeit der Krone im zahntechnischen Labor von ca. 1-2 Wochen wird diese vom Zahnarzt eingesetzt und fest zementiert. Vorher wird überprüft, ob Passung, Farbe und Höhe der Krone stimmen.

Das Ergebnis ist ein gut versorgter Zahn, mit dem man bedenkenlos zubeissen kann, ohne Sorge zu haben, dass etwas wegbricht.

Kronen (und auch Brücken) können komplett zahnfarben aus Keramik hergestellt werden. Dies bedeutet, dass kein schwarzer Metallrand sichtbar ist und für einen Laien eine Keramikkrone nicht von den natürlichen Zähnen zu unterscheiden ist. Eine gut gemachte Krone fällt nicht auf und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild der Zähne ein.

Brücken

Brücken aus Keramik

Geht ein Zahn verloren, macht es Sinn ihn fest mit einer Brücke zu ersetzen. Dazu werden die Nachbarzähne beschliffen und wie beim Anfertigen einer Krone eine Abformung genommen.

Brücken machen dann Sinn, wenn die zu beschleifenden Nachbarzähne schon selber Substanzdefekte oder Füllungen haben.

Naturgesunde Zähne beschleift man eher ungern, sodass man beim Ersetzen eines fehlenden Zahnes auch immer ein Implantat im Blick haben sollte.

Im persönlichen Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen gerne, welche Vor- und Nachteile verschiedene Arten der Versorgung von fehlenden Zähnen haben.

Welche Kosten entstehen?

Sowohl bei Kronen als auch Brücken ist bei gesetzlich Versicherten die Aufstellung eines Heil- und Kostenplans nötig, bevor die Behandlung beginnen kann. Auf diesem ist nach Bewilligung der voraussichtliche Eigenanteil für den Patienten vermerkt. Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich je nach Vertrag an den Kosten.

Privatversicherte können gerne einen Kostenvoranschlag zum Einreichen bei ihrer Versicherung anfordern. Je nach Tarif werden die Kosten voll oder anteilig übernommen.