Wurzelkanalbehandlung

Wurzelkanalbehandlung

Wenn der Nerv im Inneren des Zahns irreversibel geschädigt ist, sei es durch eine tiefe Karies oder bei einem Trauma (z. B. einen Sturz oder Unfall) kann es nach einer Weile zu heftigen Schmerzen kommen. Dies kann sich durch einen permanenten Druckschmerz und vor allem beim Zubeißen bemerkbar machen. Auch eine heftige Heiß-/ Kaltreaktion des Zahns kann auf eine Entzündung zurückzuführen sein (die aber in diesem Fall auch von allein zurückgehen kann).

Mit der Zeit bildet sich eine Entzündung an der Wurzelspitze. Dann wird es notwendig den Nerv des Zahnes zu entfernen.

Dabei ist äußerst wichtig Nervreste, entzündetes Gewebe und Bakterien penibel aus dem Wurzelkanal zu entfernen.

Dank moderner Technik können Wurzelkanäle heutzutage maschinell gereinigt werden. Diese zeitsparende und vor allem gründliche Methode der Wurzelkanalaufbereitung hat den Vorteil, dass Zähne schneller schmerzlos werden und dem Patienten ein langwieriges Aufbereiten der Kanäle per Hand erspart bleibt.

Moderne maschinelle Wurzelkanalaufbereitungsgeräte verfügen außerdem über einen Sensor, der angibt, ob die Wurzel auf gewünschter Länge aufbereitet wurde. Damit können unter Umständen nötige Röntgenaufnahmen reduziert werden.

Mit einer maschinellen Wurzelkanalbehandlung können Zähne gerettet werden, die mit herkömmlichen Methoden verloren gegangen wären und deren Ersatz durch Brücken oder Implantate sehr kostspielig geworden wäre.

Nach der Wurzelkanalbehandlung ist die Versorgung mit einer Kunststofffüllung oder mit einer Teilkrone oder einer Krone wichtig. Ansonsten kann es zu Brüchen des Zahns kommen, wie zahlreiche aktuelle Studien belegen.

Welche Kosten entstehen?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich an der Wurzelkanalbehandlung, jedoch bleibt ein Eigenanteil für die wichtige und sinnvolle Spülung der Kanäle sowie die elektrometrische Längenmessung der Wurzelkanäle, der nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wird.

Je nach Anzahl der Kanäle des Zahns und Behandlungsaufwand beträgt der Eigenanteil in meiner Praxis 100 bis 250 € für gesetzlich Versicherte. Die Preise verstehen sich inklusive zahnstabilisierender und weisser Kunststoff-Keramik-Füllung.

Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen sie. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Vertrag.