Finanzielles

Eine moderne, zeitgemäße Zahnmedizin ist leider nicht immer voll von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gedeckt. Es gibt Behandlungen und Behandlungsschritte, die sinnvoll und medizinisch erprobt sind und nicht übernommen werden.

Maßgebend ist hierbei das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ - Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Dabei ist aber nicht die Rede von modernen und sinnvollen Behandlungsmethoden. Zahnärzte werden auf das Wirtschaftlichkeitsgebot geprüft und unterliegen somit einer Rechtfertigungspflicht für das, was an Behandlungen erbracht und abgerechnet wurde.

Diese durchaus sinnvolle Regelung stößt aber mitunter an Grenzen, wenn es um schwierige Fälle geht oder darum, mit modernen Methoden und Materialien zu behandeln.

Auch bei Zahnersatz fällt ein Eigenanteil für gesetzlich Versicherte an.

Die gesetzliche Krankenversicherung gibt aber je nach Zahnbefund einen nicht zu unterschätzenden Festzuschuss dazu, welcher sich bei langjähriger Führung eines Bonusheftes erhöht.

Wir glauben dass es wichtig ist, für jeden Patienten individuell im Gespräch zu ermitteln, welche Art von Leistungen sinnvoll sind und im Vorhinein transparent darzulegen, welche Kosten dabei entstehen. Dabei hilft das persönliche Gespräch und die Erstellung eines Heil- und Kostenplans beziehungsweise eines Kostenvoranschlages.

Auch unterstützen wir Sie gerne dabei, wenn es um Fragen bezüglich der Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung geht, bitte sprechen Sie uns vertrauensvoll an.

Durch die Zusammenarbeit mit einem Anbieter für Teilzahlungen können wir unkomplizierte Finanzierungen anbieten.